abmahnung

Was bedeutet eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

 

Eine Abmahnung ist eine Erklärung, in der die andere Vertragspartei auf ein Fehlverhalten aufmerksam gemacht wird, sie weiterhin aufgefordert wird dieses Fehlverhalten künftig zu unterlassen und im Wiederholungsfall der Ausspruch einer Kündigung durch den Abmahnenden in Aussicht gestellt wird. Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten genau bezeichnen (sog. Rügefunktion der Abmahnung) und eine Kündigungsandrohung (sog. Warnfunktion der Abmahnung) enthalten.

 

Wer darf eine Abmahnung erteilen?

 

Auf Seiten des Arbeitgebers darf derjenige abmahnen, der ein Weisungsrecht hat. Übrigens kann auch der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnen, wenn dieser gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt und z.B. den Lohn nicht oder nicht pünktlich zahlt. Die Abmahnung kann schriftlich oder mündlich erteilt werden, sollte aus Beweisgründen jedoch in schriftlicher Form abgefasst werden.

 

Wie wirkt sich eine Abmahnung auf das Arbeitsverhältnis aus?

 

Eine wirksame Abmahnung gefährdet Ihren Arbeitsplatz. Hat der Arbeitgeber ein vertragswidriges Verhalten ordnungsgemäß abgemahnt, ist im Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich, aber nur, wenn sich das abgemahnte Fehlverhalten wiederholt.

 

Welche Vorfälle darf der Arbeitgeber abmahnen?

 

Jedes steuerbare Fehlverhalten kann abgemahnt werden. Jedoch muss das Fehlverhalten von einiger Gewichtung sein. Kleinigkeiten, die das Arbeitsverhältnis nicht belasten, können nicht abgemahnt werden. Abmahnungen kommen z.B. in Betracht bei unentschuldigten Fehlen, Verspätungen, Nichtbefolgung von Weisungen oder bei Verstößen gegen die Melde- bzw. Nachweispflicht im Krankheitsfalle.

Wie lange darf sich der Arbeitgeber auf eine Abmahnung berufen?

 

Abmahnungen verlieren nach einer gewissen Zeit ihre Wirkung. Es gibt jedoch keine Faustformel, wie lange eine Abmahnung für eine Kündigung herangezogen werden kann. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalles. Ein Arbeitgeber kann jedoch z.B. einen Arbeitnehmer, der wegen einer unentschuldigten Verspätung abgemahnt wurde und in der Folgezeit 3 Jahre lang pünktlich zur Arbeit erschienen ist, nicht wegen einer erneuten Verspätung gleich kündigen. Eine hierauf gestützte Kündigung des Arbeitgebers wäre unverhältnismäßig.

 

Wie verhalte ich mich nach Erhalt einer Abmahnung?

 

Eine Abmahnung gefährdet nicht nur den den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern ist u.a. auch geeignet, Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. Eine Abmahnung kann auch negative Auswirkungen auf die Bewertung in einem Arbeitszeugnis haben. Der Arbeitnehmer hat daher gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Beseitigung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung und kann Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen des Arbeitnehmers nicht nach, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

 

Wenn die Abmahnung also unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält oder das Verhalten des Arbeitnehmers rechtlich unzutreffend bewertet wurde, sollten Sie dies nicht einfach auf sich beruhen lassen. Unterschreiben Sie niemals, dass Sie den in der Abmahnung geschilderten Vorgang als richtig bestätigen oder ein Fehlverhalten anerkennen. Wichtig ist auch, sich nach Erhalt einer Abmahnung Beweise zu verschaffen, die geeignet sind, das vom Arbeitgeber behauptete Fehlverhalten zu widerlegen (z.B. Kollegen ansprechen, die im fraglichen Zeitpunkt anwesend waren und die Situation zutreffend schildern können).

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