abfindung

Was ist eine Abfindung?

 

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt.

 

Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

 

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung, auch nicht im Falle einer rechtlich unwirksamen Arbeitgeberkündigung entgegen weit verbreiteter Meinung. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden kann. Enthält das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers gemäß § 1a KSchG den Hinweis, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernissen gestützt wird und der Arbeitnehmer bei Verstreichen lassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann, entsteht ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist keine Kündigungsschutzklage erhebt. Weiterhin kann sich ein Abfindungsanspruch aus Sozialplänen oder Tarifverträgen ergeben. Denkbar ist weiterhin, dass im Rahmen eines Prozessvergleiches eine Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung abgeschlossen wird. Schließlich kann im Kündigungsschutzverfahren das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einer Partei durch Urteil das Arbeitsverhältnis auflösen und gleichzeitig die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber anordnen. Dies setzt jedoch zwingend voraus, dass die streitgegenständliche Kündigung sozial nicht gerechtfertigt war.

 

Werden Abfindungen steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt?

 

Abfindungen sind seit dem 01.01.2006 lohnsteuerpflichtig. Es gibt seitdem keine Steuerfreibeträge mehr. Abfindungen sind jedoch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

In welcher Höhe kann ich eine Abfindung erzielen?

 

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Häufig ist im Rahmen von außergerichtlichen oder gerichtlichen Verhandlungen die Rede von einer sogenannten Regelabfindung, die in Höhe eines halben Bruttomonatseinkommens pro Beschäftigungsjahr bemessen wird. Ob eine Abfindung im Ergebnis für Sie höher oder niedriger ausfällt, hängt im Wesentlichen von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sowie von einer geschickten Verhandlungsführung ab. Sie sind daher in jedem Fall gut beraten, wenn Sie sich an einen Fachmann wenden, der über fachliche Kompetenz und über entsprechendes Verhandlungsgeschick verfügt. Das Gesetz selbst sieht für den oben genannten Fall, dass das Gericht das Arbeitsverhältnis durch Urteil auflöst und eine Abfindung festsetzt, eine Höchstgrenze von bis zu 12 Monatsverdiensten vor (ab Vollendung des 50. Lebensjahres und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit bis zu 15 Monatsverdienste und ab Vollendung des 55. Lebensjahres und 20 Jahre Betriebszugehörigkeit bis zu 18 Monatsverdiensten). Im Falle einer Arbeitgeberkündigung gemäß § 1a KSchG ist zwingend eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zu bemessen. Eine Abweichung nach oben oder nach unten birgt die Gefahr einer Sperrzeitverhängung durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Hat die Zahlung einer Abfindung Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld?

 

Auf das Arbeitslosengeld hat eine Abfindung keine negative Auswirkung, sofern die gesetzlichen oder (tarif-)vertraglichen Kündigungsfristen nicht verkürzt werden. Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge können jedoch eine Sperrzeitverhängung durch die Bundesagentur für Arbeit auslösen. In jedem Fall sollten Sie sich etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Rahmen gerichtlicher Vergleichsverhandlungen kompetenten Rat einholen, um negative sozialversicherungsrechtliche Folgen zu vermeiden!

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